Wissenswertes / FAQ
Wir garantieren: KOSTENFREIE AUSSERGERICHTLICHE UNFALLREGULIERUNG!
Unfälle treffen jeden unerwartet. Meist lassen Ratschläge von Seiten der ersatzpflichtigen Versicherung des Schädigers nicht lange auf sich warten. Unfallgeschädigte erhalten umgehend einen Anruf von der Haftpflichtversicherung: „Kein Problem, schicken Sie uns die Rechnung, wir regeln das für Sie.“
Doch Vorsicht! Viele Haftpflichtversicherer betreiben ein spezielles Schadensmanagement, um die Schadensersatzleistungen an die Geschädigten möglichst gering zu halten. So werden berechtigte Ansprüche der Unfallopfer häufig unzulässig gekürzt.
Sie sollten der Versuchung widerstehen, die Schadenabwicklung der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu überlassen. Der freundliche Anrufer der Versicherung des Schädigers vertritt die Versicherungsinteressen und nicht Ihre Interessen als Unfallgeschädigter!
Als Geschädigter sind Sie nach einhelliger Rechtsprechung, auch bei Mitverschulden, berechtigt auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies ist deshalb so, da die Anwaltskosten zu dem Schaden gehören, der von der Versicherung des Schädigers zu übernehmen ist.
Wir garantieren: KOSTENFREIE AUSSERGERICHTLICHE UNFALLREGULIERUNG!
Zu prüfen sind im Verkehrsrecht Haftungsbeschränkungen und die haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität. Bei eingewandter Mitverursachung, Mitverschulden, vergleichen unsere Fachanwälte im Verkehrsrecht umfangreiche Rechtsprechung zu vergleichbaren Fällen, um die zutreffende Haftungsverteilung zu bestimmen.
Auch wenn Sie den Unfall teilweise mit verursacht haben, bleibt die Abwicklung so kostenlos für Sie. Auch wenn Sie meinen, den Unfall komplett verursacht zu haben, sollten Sie sich kompetent beraten lassen. In vielen Konstellationen lässt sich doch noch eine Haftung begründen. Die Rechtsprechung ist in ständigem Fluss. Wurden Parkplatzunfälle beispielsweise vor Jahren noch mit einer 50 zu 50 Quote entschieden, so kann nach neuerer Rechtsprechung derjenige, der noch vor dem Unfall zum Stehen kommt, sogar einen 100%ige Ersatz erreichen.
Auch das richtige Timing ist hier entscheidend, um die bestmöglichste Haftungsquote durchzusetzen.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den häufigsten Schadenpositionen:
Fahrzeugschadensregulierung
Für die Bestimmung der Höhe des Fahrzeugschadens muss zunächst unterschieden werden, ob ein Total- oder ein Reparaturschaden vorliegt. Nach dem normativen Schadenbegriff und der 130 % Rechtsprechung bestimmt sich die Grenze des Restwerts bis zu der eine Erstattung der Reparaturkosten verlangt werden kann. Die ersatzpflichtige Versicherung rechtfertigt häufig unberechtigte Abzüge unter Hinweis auf veraltete Urteile oder hausinterne „Gutachten“. Hierbei erhalten Sie in Zweifelsfragen anwaltliche Beratung im Rahmen der Online-Unfallregulierung.
Zu prüfen sind weiter die Verbringungskosten, eventuelle UPE-Aufschläge, ein Quotenvorrecht nach § 86 VVG, beim Totalschaden die Verwertung des Restwertes, erforderliche Umbaukosten, die gegebenenfalls notwendige Entsorgung und die Frage des Ausgleichs beim Neuwagenersatz. Zum berechtigten Schadensersatz gehören das Standgeld für das Unfallfahrzeug, An- und Abmeldekosten, etwaige Transportkosten und nicht zu vergessen, der Schadenfreiheitsrabatt.
Bei einem Leasingunfall sollte die Regulierung nicht dem Leasinggeber überlassen werden. Auch hier ist die erforderliche anwaltliche Regulierung durch unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht im Rahmen der Online-Unfallregulierung zu empfehlen.
Mietwagenkosten
Mietwagenkosten sind für den Zeitraum der Reparatur des Unfallfahrzeugs beziehungsweise bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für einen hierfür erforderlichen Zeitraum ersatzpflichtig. Für den Unfallgeschädigten besteht die Wahl zwischen dem Anspruch auf Nutzungsausfall oder dem Ersatz der Mietwagenkosten. Wenn ein Mietwagen benötigt wird, kann man die Mietwagenkosten statt dem Nutzungsausfall ersetzt verlangen. Bei Anmietung eines klassetieferen Mietwagens, kann die Versicherung keine Nutzungsvorteile anrechnen.
Die Höhe des erstattungspflichtigen Mietwagentarifs wird regelmäßig von der Versichrung des Schädigers beanstandet. Für den Unfallgeschädigten ist es ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich zu wissen, ob das Mietwagenunternehmen zu hoch abrechnet oder die Versicherung des Schädigers unberechtigt Abzüge vornimmt. Häufig berufen sich die ersatzpflichtigen Versicherungen auf die günstigeren Mietwagentarife der sogenannte „Fraunhofer-Liste“, die indessen im ländlichen Raum meist keine Anwendung findet. Hier gilt für die ersatzpflichigen Vergleichstarife stattdessen dann die "Schwacke-Liste".
Im Rahmen der Online-Unfallregulierung erhalten Geschädigte die erforderliche anwaltliche Beratung zur Vermeidung von Nachteilen.
Nutzungsausfall
Statt den Mietwagenkosten kann Nutzungsausfall für die Zeit verlangt werden, in der das Unfallfahrzeug nicht zur Verfügung steht.
Dies gilt nach der Rechtsprechung auch teilweise für längere Zeiträume über Monate, um eine angemessene Regulierung zu erreichen. Dies gilt auch unabhängig davon, ob der ggf. verletzte Unfallfahrer das Fahrzeug selbst hätte überhaupt nutzen können. Es ist vielmehr möglich, den Anspruch auf Familienangehörige zu beziehen. Ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht auch dann.
Sachverständigenkosten
Ab einer Schadenshöhe von 750,- € können die Sachverständigenkosten gegenüber der Versicherung des Unfalgegners durchgesetzt werden. Nur unter dieser Schadenshöhe kann ein Unfallgeschädigter auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstätte verwiesen werden.
Die Kosten des Sachverständigen bestimmen sich entsprechend der Rechtsprechung meist nach der sogenannten BVSK-Tabelle. Kürzungen von Sachverständigenhonorare, die sich an die BVSK-Tabelle halten, sind meist unberechtigt und brauchen nicht akzeptiert zu werden.
Schmerzensgeldansprüche
Schmerzensgeldansprüche sind Teil des Personenschadens. Eine verbindliche Schmerzensgeldtabelle gibt es nicht. Die Höhe der Schmerzensgeldansprüche ergibt sich aus der Recherche vergleichbarer Fälle in der Rechtsprechung. Dies ist für Geschädigte ohne die anwaltlliche Hilfe kaum möglich. Im Rahmen der Online-Unfallregulierung erhalten Sie hier die notwendige Unterstützung durch unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht.
Im Regelfall ist die Einholung ärztlicher Gutachten der behandelnden Ärzte zu veranlassen oder sind ärztliche Atteste vorzulegen. Da es auf den Einzelfall ankommt, müssen allen Verletzungen und Einschränkungen, genau erfasst werden. Es hilft auch, Verletzungen unmittelbar nach dem Unfall oder im Krankenhaus zu fotografieren.
Die Versicherungen bewerten die Verletzungsfolgen häufig zu gering versuchen berechtigte Ansprüche abzuwehren. Daher ist eine taktische Vorgehensweise erforderlich, um berechtigte Ansprüche im Ergebnis auch bei der Versicherung des Unfallgegners durchzusetzen.
Verdienstausfallschaden
Der Erwerbsschaden umfasst auch den Verdienstausfall für die Zeit eines verletzungsbedingten Ausfalls. Zu differenzieren ist zwischen den Schadenspositionen für Arbeitnehmer und Selbstständige.
Arbeitnehmer bekommen zwar 6 Wochen lang die Entgeltfortzahlung von ihrem Arbeitgeber. (Der entsprechende Ersatzanspruch kann für den Arbeitgeber des verletzten Arbeitnehmers geltend gemacht werden.) Anschließend ist der verletzte unfallgeschädigte Arbeitnehmer auf Verletztengeld oder Krankengeld angewiesen. Zu berechnen sind für den Verdienstausfall auch Ausfälle von Weihnachtsgeld, Leistungszulagen oder entgangene Zuzahlungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung einschließlich Steuernachteilen.
Für Selbstständige kann der entgangene Gewinn geltend gemacht werden. Für dessen Berechnung empfiehlt sich meist die Zusammenarbeit unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht mit entsprechend spezialisierten Sachverständigen. Auch die Anstellung einer Ersatzkraft und die Geltendmachung des Gehalts der Ersatzkraft bei der Versicherung des Unfallgegners ist eine der zu prüfenden Optionen.
Haushaltsführungsschaden
Der Haushaltsführungsschaden ist dem Erwerbsschaden zuzuordnen. Er wird häufig "vergessen" und gehört zu eine der schwierigsten Bereiche im Verkehrsrecht. Zwar gibt es Tabellenwerke zur Berechnung. Diese ersetzen aber nicht den erforderlichen Vortrag. Hier ist die Unterstützung durch unsere Fachanmwälte für Verkehrsrecht im Rahmen einer Online-Unfallregulierung dringend geboten.
Bei Verletzung eines an der Haushaltsführung beteiligten Familienmitglieds besteht ein Anspruch auf eine Haushaltskraft, ohne dass eine solche Kraft aber tatsächlich eingestellt werden braucht. Diese Schadenposition steht nach geltender Rechtsprechung auch dem verletzten Ehemann und sogar verletzten Kindern zu!
Anspruch besteht auf einen üblichen Stundensatz für Haushaltskräfte. Versicherungen versuchen hier häufig weniger als 8 EUR zugrundezulegen, trotz Mindestlohn von 12 EUR und obwohl Haushaltskräfte in der Praxis viel mehr Stundenlohn verlangen.
Bei einem gebrochenen Arm kann der Haushaltsführungsschaden bereits einige tausend Euro erreichen und kann damit das Schmerzensgeld deutlich übersteigen!
Rentenansprüche wegen Verletzungsfolgen
Rentenansprüche entstehen wegen vermehrter Bedürfnisse infolge einer Verletzung bei einem Verkehrsunfall.
Es handelt sich hier nicht um Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern vielmehr um privatrechtliche Rentenansprüche auf monatliche Zahlungen gegen die Haftpflichtversicherung der Unfallgegners!
Hierzu gehört auch entgangener Unterhalt bei Tötung, sonstige Ansprüche bei Tötungsdelikten, Rentenansprüche bei fortdauernden Schmerzen im Rahmen der Schmerzensgeldbemessung, Anspruchsübergang nach §§ 6 EFZG, 116 SGB X und Haftungsersetzung nach §§ 104 ff SGB VII.
Achtung : Diese Ansprüche sind häufig Teil einer Abfindung oder eines Vergleichs, meist verbunden mit dem Ausschluss der Geltendmachung zukünftiger Ansprüche! Hier ist, wegen der Tragweite einer solchen Vereinbarung, eine Beratung durch einen Fachanwalt Verkehrsrecht, die bei unserer Online-Unfallregulierung mit enthalten ist, dringend erforderlich.
Hiervon zu unterscheiden sind Ausfälle in der Altersrente, die dem verletzten Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen entstehen, wenn keine vollen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Hier ist es Aufgabe der Rentenversicherung für einen Ausgleich zu sorgen. Auch hier erhalten Sie erforderlichenfalls Unterstützung im Rahmen unserer Online-Unfallregulierung.