So einfacht geht´s - Ablauf einer Online-Unfallregulierung
1. Erstinformation zu einer Online Unfallregulierung
- Sie können sich ganz komfortabel von zu Hause aus auf unserer Online-Unfallregulierungsseite einen ersten Überblick über alle Themen, welche im Rahmen einer Abwicklung von Unfallschäden relevant werden können, verschaffen.
- Unsere Fachanwälte für Verkehrrecht haben für Sie die wichtigsten Informationen unter der Rubrik „Wissenswertes“ kurz zusammengefasst.
- Gerne können Sie uns bei allgemeinen Fragen zum Ablauf Ihrer Online Unfallschadensregulierung auch telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
2. Ausfüllen des Unfallregulierungsformulars
- Ganz unverbindlich und kostenfrei können Sie über unser Unfallregulierungsformular eine Anfrage an uns stellen.
- Durch das Absenden des Unfallregulierungsformulars an uns enstehen Ihnen keinerlei Kosten für Sie und Sie verpflichten sich zu nichts!
- Die von Ihnen angegebenen Daten werden von uns selbstverständlich vertraulich behandelt.
3. Erfassung Ihrer Unfallschilderung, Prüfung der Haftungsquote, Erstellen der Regulierungsvollmacht
- Auf Ihre unverbindliche Anfrage bei einem Schaden bezüglich einer kostenfreien außergerichtlichen Unfallregulierung prüfen wir anhand Ihrer Unfallschilderung erst die Haftung und eine eventuelle Mitverschuldensquote.
- Sofern die Gegenprüfung nicht Ihr Alleinverschulden ergibt, übernehmen wir das Mandat zur außergerichtlichen Unfallregulierung von Fahrzeug- und Personenschäden und bestätigen schriftlich die Kostenfreiheit. Dies gilt ausdrücklich auch bei Ihrem Mitverschulden, eine Rechtsschutzversicherung ist nicht notwendig!
- Die Ihnenzugeleitete Regulierungsvollmacht und die sonstigen Mandatsunerlagen leiten Sie uns nach Unterzeichnung zurück.
4. Sachschadenserfassung
- Wenn Sie uns mit Ihrer Online-Unfallschdensregulierungung beauftragen möchten, senden Sie unsere Vollmacht und die Mandatsunterlagen unterschrieben an uns zurück.
- Erst nachdem Sie uns beauftragt haben, werden dann Ihre Unfaffschäden aufgenommen. Bei den Sachschäden erfassen wir je nach Fall fiktive oder konkrete Reparaturkosten, Totalschaden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Finanzierungskosten, Standgebühren und allgemeine Unkosten.
- Erforderliche Schadenbelege werden erfoderlichenfalls direkt von unserer Kanzlei angefordert.
5. Verletzungsfolgenerfassung
- Bei Verletzungen veranlassen wir die Erstellung von Arztberichten zu den Verletzungsfolgen, zum Verlauf der Heilbehandlung und zur etwaigen Arbeitsunfähigkeit (auch bei Nichterwerbstätigen, wie z.B. Hausfrauen oder Rentnern).
- Wir beziffern dann Schmerzensgeldansprüche, Behandlungskosten, Fahrtkosten sowie Rentenansprüche und berechnen Verdienstausfallschäden, Unterhaltsschäden, Haushaltsführungsschäden.
6. Regulierung
- Auf Basis der vorliegenden Angaben fordern wir den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung zur Regulierung auf und setzen gerichtsverwertbare Fristen zur Abwehr von Zahlungsverzögerungen.
- Wir übernehmen erforderlichenfalls den Schriftverkehr mit eigenen Versicherungen, mit der Krankenkasse und informieren den Arbeitgeber.
7. Zahlungseingang
- Eingehende Gelder des Schädigers rechnen wir bei jedem Zahlungseingang umgehend Ihnen gegenüber ab.
- Anschließend zahlen wir zur Vermeidung von Verzögerungen und zur Sicherstellung des Zahlungseingangs im Regelfall direkt an Abschleppunternehmen, Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen, sowie an Sie aus.
8. Optional buchbar: Prozessführung
- Bei unvollständiger Regulierung vertreten wir Sie nach Beratung über ein Kostenrisiko, sofern gewünscht nach entsprechender zusätzlicher Beauftragung, auch vor Gericht.
- Hierzu erstellen wir die Klage und auf eine gegnerische Erwiderung die Replik.
- Wir stellen erforderliche Beweisanträge und übernehmen die Prozessführung in der mündlichen Verhandlung.